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   BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09   

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https://dejure.org/2010,1246
BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09 (https://dejure.org/2010,1246)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - IX ZB 67/09 (https://dejure.org/2010,1246)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09 (https://dejure.org/2010,1246)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 295 Abs 1 InsO, § 296 Abs 1 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restschuldbefreiung im Fall einer Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO) bei messbarer Schlechterstellung der Gläubiger

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 296 Abs. 2 S. 2-4
    Restschuldbefreiung im Fall einer Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO bei messbarer Schlechterstellung der Gläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 38
  • ZInsO 2010, 391
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 88/06

    Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Der Gläubiger muss in seinem Antrag sowohl die Obliegenheitsverletzung als auch die darauf beruhende Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft machen; Letzteres liegt nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkrete messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, ZInsO 2006, 547, 548 Rn. 4; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3).

    Auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe des § 295 Abs. 1 InsO darf das Insolvenzgericht die Versagung der Restschuldbefreiung auf Antrag nicht stützen (BGH, Beschl. v. 8. Februar 2007 aaO S. 323 Rn. 6, 8).

  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 91/06

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Der Gläubiger muss in seinem Antrag sowohl die Obliegenheitsverletzung als auch die darauf beruhende Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft machen; Letzteres liegt nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkrete messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, ZInsO 2006, 547, 548 Rn. 4; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3).

    Versagungsanträge "ins Blaue hinein", bei denen die Gläubigerbenachteilung lediglich pauschal vermutet wird, genügen jedoch nicht, ebenso wenig wie eine bloße Gefährdung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger (BGH, Beschl. v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, aaO Rn. 3).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Denn die Obliegenheiten des Schuldners gemäß § 295 InsO beginnen erst ab Ankündigung der Restschuldbefreiung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08

    Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Der erforderliche Sachvortrag des Gläubigers und die erforderliche Glaubhaftmachung können zwar auch mittels einer konkreten Bezugnahme auf einen Bericht des Treuhänders erfolgen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920, Rn. 7 m.w.N.; v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, NZI 2009, 253 Rn. 6).
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Der Gläubiger muss in seinem Antrag sowohl die Obliegenheitsverletzung als auch die darauf beruhende Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft machen; Letzteres liegt nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkrete messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, ZInsO 2006, 547, 548 Rn. 4; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08

    Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Der Schuldner muss jedoch in der Regel ausdrücklich belehrt worden sein, dass er mit der Versagung der Restschuldbefreiung rechnen muss, falls er auch gegenüber dem Gericht untätig bleibt (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268, 1269 Rn. 9).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
    Der erforderliche Sachvortrag des Gläubigers und die erforderliche Glaubhaftmachung können zwar auch mittels einer konkreten Bezugnahme auf einen Bericht des Treuhänders erfolgen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920, Rn. 7 m.w.N.; v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, NZI 2009, 253 Rn. 6).
  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 153/09

    Obliegenheiten des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensperiode: Pflicht zur

    Deren Schlechterstellung muss konkret messbar sein; eine bloße Gefährdung der Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger reicht nicht aus (BGH, Beschl. v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, NZI 2007, 297 Rn. 5; v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268 Rn. 14; v. 8. Oktober 2009 - IX ZB 169/08, ZInsO 2009, 2162, 2163 Rn. 6; v. 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391, 392 Rn. 9).

    Der Gläubiger muss in seinem Antrag also sowohl die Obliegenheitsverletzung als auch die darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft machen; letzteres liegt nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010, aaO m.w.N.).

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Bericht des Treuhänders entsprechende Feststellungen enthält (BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 aaO Rn. 10 m.w.N.).

    Der Schuldner muss allerdings in der Regel ausdrücklich belehrt worden sein, dass er mit der Versagung der Restschuldbefreiung rechnen muss, wenn er auch gegenüber dem Gericht untätig bleibt (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268, 1269 Rn. 9; v. 21. Januar 2010 aaO Seite 392 f Rn. 22 f).

  • BGH, 17.01.2013 - IX ZB 98/11

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen selbstständigen Schuldner:

    Auf die tatsächlichen Einkünfte des Schuldners, der während der gesamten Wohlverhaltensphase selbständig tätig war, kommt es für den nach dem Gläubigervorbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 11) allein einschlägigen Versagungstatbestand des § 295 Abs. 2 InsO auch nicht an.

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der erforderliche Sachvortrag des Gläubigers und die erforderliche Glaubhaftmachung mittels einer konkreten Bezugnahme auf einen Bericht des Treuhänders erfolgen, wenn der Bericht des Treuhänders seinerseits den Anforderungen genügt (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 10).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 274/10

    Restschuldbefreiung: Versagung bei Verweigerung der Mitwirkung seitens des

    Wegen seiner einschneidenden Wirkungen ist der Schuldner in geeigneter Weise darüber aufzuklären, dass seine Mitwirkung, die allerdings nicht erzwungen werden kann, sanktionsbewehrt ist und im Falle einer unentschuldigten Verweigerung schon deshalb die Versagung der Restschuldbefreiung droht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268 Rn. 9; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 22).

    Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Versagungsgründe stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 11).

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13

    Insolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung bei Verurteilung des

    Auf andere als die von den Antragstellern geltend gemachten Versagungsgründe darf die Versagung der Restschuldbefreiung jedoch nicht gestützt werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322 Rn. 6, 8; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 11).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZB 148/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Straftat des Schuldners nach Eintritt der

    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut genügt für eine Versagung eine abstrakte Gefährdung der Befriedigungsinteressen der Gläubiger nicht; ausreichend ist nur eine konkret messbare tatsächliche Beeinträchtigung (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, ZInsO 2006, 547, 548 Rn. 4; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3; v. 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391, 392 Rn. 9).
  • LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17

    Restschuldbefreiung: Versagung vor dem Stichtag im schriftlichen Verfahren;

    Sie haben durch eigene mit Fundstellen belegte Ausführungen sowie durch zulässige Bezugnahmen (vgl. BGH ZInsO 2010, 391) auf die Berichte der Insolvenzverwalterin glaubhaft gemacht, dass der Schuldner sich nicht durch eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen um eine angemessene, seiner Ausbildung entsprechende Beschäftigung bemüht hat.
  • BGH, 24.06.2010 - IX ZB 283/09

    Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung: Erforderlichkeit der

    Der Gläubiger muss in seinem Antrag sowohl die Obliegenheitsverletzung als auch die darauf beruhende Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft machen; letzteres liegt nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, ZInsO 2006, 547, 548 Rn. 4; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 207, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3; v. 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391, 392 Rn. 9).

    Der erforderliche Sachvortrag und die Glaubhaftmachung können zwar auch mittels einer konkreten Bezugnahme auf den Bericht des Treuhänders erfolgen (BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 aaO Rn. 10).

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 133/08

    Restschuldbefreiung: Zulassungsvoraussetzungen für Versagungsantrag; Verschweigen

    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut genügt für eine Versagung eine abstrakte Gefährdung der Befriedigungsinteressen der Gläubiger nicht; vielmehr muss bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkrete messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich sein (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 4; vom 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322 Rn. 5; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 9; vom 1. Juli 2010 - IX ZB 148/09, ZInsO 2010, 1558 Rn. 7).
  • AG Köln, 02.03.2011 - 74 IK 7/09

    Restschuldbefreiung: Keine Versagung von Amts wegen ohne Versagungsantrag

    Hier ist eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung des Gerichts zur Auskunftserteilung über die Erfüllung seiner Obliegenheiten nach § 295 InsO samt angemessener Fristsetzung und ausdrücklicher Belehrung darüber, dass der Schuldner mit der Versagung der Restschuldbefreiung rechnen muss, falls er auch gegenüber dem Gericht untätig bleibt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21.01.2010, IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391, Rn. 22), bislang nicht ergangen.

    Dies stellt mithin eine Abweichung von dem Grundsatz dar, wonach eine Versagung der Restschuldbefreiung ausschließlich auf die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe gestützt werden darf und das Insolvenzgericht - jedenfalls innerhalb des Versagungstatbestandes des § 296 Abs. 1 InsO - keine anderen, nicht vom Antragsteller vorgetragenen Obliegenheitsverletzungen zur Begründung der Versagung der Restschuldbefreiung heranziehen darf (BGH, Beschl. v. 21.01.2010 a.a.O., Rn. 11).

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 137/08

    Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer konkreten

    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut genügt für eine Versagung eine abstrakte Gefährdung der Befriedigungsinteressen der Gläubiger nicht; vielmehr muss bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkrete messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich sein (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 4; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, WM 2007, 661 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3; v. 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 9; v. 1. Juli 2010 - IX ZB 148/09, WM 2010, 1076 Rn. 7).
  • AG Mannheim, 29.04.2010 - IK 323/04

    Insolvenz: Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen

  • AG Duisburg, 18.08.2011 - 62 IK 235/04

    Auskunftserteilung gegenüber Treuhänder statt dem Gericht kann ohne Folgen

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 257/10

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss zur Versagung einer

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10

    Notwendigkeit der Aufklärung des Schuldners über die Folgen der unterlassenen

  • LG Oldenburg, 02.02.2011 - 6 T 42/11

    Zulässigkeit der Versagung einer Restschuldbefreiung wegen fehlender

  • LG Hamburg, 23.06.2011 - 326 T 7/11

    Zur Versagung der Restschuldbefreiung seitens des Insolvenzgerichts von Amts

  • LG Darmstadt, 06.09.2012 - 5 T 411/11

    Eine mehrjährige Promotion mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit verstößt gegen

  • AG Hamburg, 26.03.2012 - 67c IN 322/07

    Vorliegen des Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr.5 InsO bei Verstoß gegen die

  • AG Wuppertal, 14.03.2011 - 145 IK 723/08

    Sonstiges

  • LG Bochum, 11.10.2010 - 7 T 17/10

    Möglichkeit des Stützens einer Versagung der Restschuldbefreiung auf andere als

  • LG Freiburg, 13.01.2011 - 3 T 312/10

    Vorausgegangener Antrag eines Gläubigers als Voraussetzung für die Durchführung

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